Erniedrigung, Einschränkung der Freiheit, seelische und körperliche Verletzungen oder der Zwang zu unerwünschten Handlungen sind im häuslichen Bereich ein weit verbreitetes Problem. Auch davor verschliessen wir die Augen nicht und vermitteln bei Bedarf fachliche Hilfe.
Wenn Sie selber betroffen sind
Verdrängen und verschweigen Sie die Gewalt, der Sie ausgesetzt sind, nicht länger. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson oder mit einer Fachperson einer Beratungsstelle oder wenden Sie sich an den KRSD Baden.
Tragen Sie eine Liste mit wichtigen Telefonnummern (z.B. Polizei, Frauenhaus, Opferberatungsstelle) bei sich oder speichern Sie diese im Natel.
Rufen Sie die Polizei (117), wenn Sie sich bedroht fühlen.
Bereiten Sie eine Notfalltasche mit folgendem Inhalt vor:
- Pass und ev. Aufenthaltsbewilligung
- Geld, Bankkarten- Krankenkassenkarte
- Schmuck
- andere wichtige Dokumente
- Medikamente und Notkleider
Verwahren Sie die Tasche in einem Versteck oder bei FreundInnen.
Wenn Sie jemanden kennen, der von Gewalt betroffen ist
Sprechen Sie das Opfer an, wenn Sie es alleine antreffen; zeigen Sie ihm Verständnis und Mitgefühl.
Weisen Sie das Opfer darauf hin, dass es in der Schweiz ein Gesetz gibt, das alle Opfer schützt.
Informieren Sie sich selber bei einer Beratungsstelle, verlangen Sie Adressen von professionellen Hilfsangeboten. Geben Sie die Unterlagen oder Telefonnummern an die betroffene Person weiter. Hilfsangebote und Beratungsstellen. In einer akuten Notsituation rufen Sie die Polizei und gefährden Sie sich nicht selber, indem Sie sich einmischen.
Wenn Sie jemanden kennen, der Gewalt ausübt
Nehmen Sie der gewaltausübenden Person gegenüber Stellung, ohne sie zu verurteilen. Informieren Sie sich über Hilfsangebote bei einer Beratungsstelle und geben Sie diese der Gewalt ausübenden Person ab.